Wir werden oft gefragt: "Was macht ihr eigentlich ?" oder "Wann brauche ich einen Energieberater ?"
Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.
Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Bewertung eines Gebäudes vornimmt. Die Ausstellung, Nutzung und die Prinzipien der Energieausweise sind in Deutschland durch die Energieeinsparverordnung festgelegt.
Kurz zusammengefasst zum Energieausweis:
Ein Energieausweis bietet eine Gesamtübersicht und ist damit eine transparente Methode, um die Energieeffizienz einer Immobilie darzustellen.
Die Pflicht zum Energieausweis wurde eingeführt, um Mieter und Käufer zu schützen und alle Beteiligten zu sensibilisieren sowie zum Handeln zu motivieren, wenn es nötig ist.
Ein Energieausweis ist kein Standardzertifikat, das man für wenige Euro im Internet erwerben kann, sondern das Resultat sorgfältiger und qualifizierter Ingenieursleistung.
Ein unrichtiger Energieausweis kann weitreichende Folgen haben. Meist werden bei günstigen Internet-Angeboten die komplette Haftung für die Inhalte einfach auf den beantragenden Kunden ausgelagert: das verfehlt seinen Zweck und stellt in unseren Augen eine Täuschung dar.
Hier lohnt es sich, nicht an der falschen Ecke zu sparen !
Der Sanierungsfahrplan ist ein Konzept des deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur systematischen Planung energetischer Sanierungen bestehender Gebäude. Er bietet Eigentümern einen klaren Zeit- und Maßnahmenplan, um die Energieeffizienz schrittweise zu verbessern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Der Fahrplan umfasst eine Zustandsanalyse, definiert Sanierungsziele und enthält einen Umsetzungszeitplan.
Für die Umsetzung gibt es einen Förderbonus.
Mit einem über uns beantragten und geförderten iSFP sichern Sie sich schon heute:
Der iSFP hat eine Gültigkeit von 15 Jahren (aktuell also bis 2039) und ist an die Immobilie gebunden, d.h. im Falle eines Verkaufs kann der Erwerber direkt ebenfalls die o.g. Vorteile nutzen.
Sie bleiben flexibel, denn es gibt keine Umsetzungspflicht und die beschriebenen Maßnahmen können auch abweichend umgesetzt werden.
Damit die von Ihnen geplanten Maßnahmen auch richtig durchgeführt werden, begleiten wir die Baumaßnahmen. Das ist insbesonderte wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Förderungen nach der Durchführung von den Fördermittelgebern ausgezahlt bekommen.
Die Baubegleitung wird ebenfalls von den Fördermittelgebern gefördert.
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